Von der FCG-KdEÖ wurde im BMI wiederholt auf
eine rasche Auszahlung von Reparaturpauschale
und Bekleidungsbeitrag gedrängt.
Um dies – so wie im Jahr 2007 zufriedenstellend zu ermöglichen -
wurde vom BMI der Anforderungszeitraum für die Barauszahlung
mit 1. April bis 30. September 2008 fixiert.
Die aktuellen Beträge :
Reparaturpauschale € 52,32
Bekleidungskostenbeitrag - 100%: € 225,00
Bekleidungskostenbeitrag - 75%: € 168,75
Bekleidungskostenbeitrag - 30%: € 67,50
Details zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Anspruchshöhe sind im
Erlass 43.210/23-II/1/03, Pkt. a) vom 24. Juli 2003 zu finden.