Was ist im Schadensfalle zur Geltendmachung des Anspruches notwendig:
a) eine Kopie der Schadenersatzvorschreibung,
b) der Überweisungsbeleg über die entrichtete Versicherungsprämie des Schadensjahres,
c) der Zahlschein über die Einzahlung des Vorschreibungsbetrages und
d) der Name des Geldinstitutes mit Bankleitzahl und Kontonummer dem Organhaftpflichtreferenten der KdEÖ beim Landesausschuss Niederösterreich, Kollegen Reinhard Zimmermann, pA 1010 Wien, Herrengasse 7 – MP 734, zu übermitteln. Für Gewerkschaftsmitglieder wären auch noch allenfalls gewerkschaftliche Schritte (zB Rechtsschutzansuchen) mit dem zuständigen Personalvertreter der KdEÖ abzuklären.
Das Anmeldeformular kann auf der FCG-KdEÖ NÖ Homepage abgerufen werden. Das Anmeldeformular einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mailen oder bei einem deiner KdEÖ Personalvertreter abgeben. Versicherungsbestätigung ist der Zahlschein bzw. Einzahlungsbestätigung bei der Bank.