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14 Jan 2023
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bvaBVA senkt Behandlungsbeitrag auf 10%

 

Über Initiative des Obmannes der BVA, GÖD-Vorsitzenden Fritz Neugebauer, hat die Generalversammlung der BVA beschlossen, den Behandlungsbeitrag ab 1. April 2016 von derzeit 20% auf 10% zu halbieren.

Dies bedeutet, dass die BVA für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistungen ab 1.4.2016 nur mehr 10% Behandlungsbeitrag vorschreibt.

Auch das bestehende Nachsichtssystem bleibt nach wie vor aufrecht. Es ist deshalb weiterhin möglich, dass der Behandlungsbeitrag unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder zur Gänze nachgesehen wird.

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