BVA senkt Behandlungsbeitrag auf 10%
Über Initiative des Obmannes der BVA, GÖD-Vorsitzenden Fritz Neugebauer, hat die Generalversammlung der BVA beschlossen, den Behandlungsbeitrag ab 1. April 2016 von derzeit 20% auf 10% zu halbieren.
Dies bedeutet, dass die BVA für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistungen ab 1.4.2016 nur mehr 10% Behandlungsbeitrag vorschreibt.
Auch das bestehende Nachsichtssystem bleibt nach wie vor aufrecht. Es ist deshalb weiterhin möglich, dass der Behandlungsbeitrag unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder zur Gänze nachgesehen wird.